Wartelisten- und Vergabehinweise
So funktioniert die verbindliche Interessenten-Warteliste beim Kleingartenverein Einigkeit e.V. Farge.
Zweck
Die Warteliste dient dem Vorstand als geordnete Übersicht über Interessenten für eine Kleingartenparzelle. Sie ist verbindlich im Sinne einer ernsthaften Interessensbekundung – aber keine automatische Zusage auf eine konkrete Parzelle und kein Anspruch auf Mitgliedschaft.
Ablauf
- Registrierung mit E-Mail und Passwort,
- Ausfüllen des Interessentenprofils,
- Bestätigung der E-Mail-Adresse,
- Erscheinen auf der aktiven Warteliste für den Vorstand,
- bei Verfügbarkeit: persönliche Ansprache bzw. E-Mail „Parzelle verfügbar“.
Regeln für Interessenten
- Angaben müssen vollständig, aktuell und wahrheitsgemäß sein.
- Die Warteliste steht volljährigen Interessenten (18+) offen.
- Wünsche zu Hausart, Größe oder Ablöse dienen der Orientierung des Vorstands – sie sind keine verbindliche Filterlogik im System.
- Im System werden keine einzelnen Parzellen oder Angebote verwaltet.
- Eine Benachrichtigung bedeutet nur, dass eine Parzelle grundsätzlich verfügbar ist. Details (Zustand, Ablöse, Fristen, Mitgliedschaft) werden persönlich geklärt.
- Konten können selbst deaktiviert werden; nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden Daten anonymisiert.
Rolle des Vorstands
- Der Vorstand entscheidet manuell, wen er anspricht.
- Bei unvollständigen Angaben, offenen Fragen oder vereinsrechtlichen Gründen kann von der reinen Reihenfolge abgewichen bzw. Interessenten übersprungen werden.
- Falschangaben oder missbräuchliche Nutzung können zum Ausschluss von der Warteliste führen.
Mitgliedschaft und Beiträge
Beiträge, Pachtkonditionen und satzungsrechtliche Pflichten ergeben sich aus der Vereinssatzung und den Beschlüssen des Kleingartenverein Einigkeit e.V. Farge. Sie werden nicht in dieser Anwendung festgelegt und sind im Gespräch mit dem Vorstand bzw. über die Vereinswebsite zu klären.
Kontakt
Fragen zur Warteliste: info@kgv-einigkeit-farge.de
Weitere Vereinsinformationen: siehe Impressum und die Vereinswebsite.
Stand: August 2026. Ergänzungen aus Satzung und Vereinsbeschlüssen kann der Vorstand jederzeit redaktionell nachziehen.